Kurzversion!
Wer hat Angst
vor WP 98/09?
Die
Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 bringt den Deutschen
Bundestagswahlprüfungsausschuss in rechtliche Schwierigkeiten, denn seit
mehr als 28 Monaten wartet diese „brisante“ Bundestagswahlbeschwerde darauf
erstinstanzlich vom Bundestagswahlprüfungsausschuss geprüft zu werden.

Der
Bundestagswahlprüfungsausschuss erklärt sich aber lieber für NICHT
zuständig und schiebt den „schwarzen Peter“ zum BVG
(Bundesverfassungsgericht). Das BVG wiederum nimmt (laut höchstrichterlicher
Entscheidung 2. Senat mit acht Richtern, Vorsitzender Richter Herr Voßkuhle )
keine erstinstanzlich ungeprüften Wahlbeschwerden an und daher
ist die Wahlbeschwerde WP 98/09 – nach dieser unnötigen Rundreise - wieder
beim Bundestagswahlprüfungsausschuss gelandet!
Der hat sich aber
bereits aufgelöst, natürlich nicht ohne Abschlussbericht in dem er
vollmundig verkündet, er habe alle 163 eingereichten
Bundestagswahlbeschwerden sorgfältig geprüft...!
Was natürlich
NICHT stimmt, denn WP 98/09 ist bewiesenermaßen ungeprüft... und das
bedeutet der Abschlussbericht ist falsch.
Wir haben jetzt
das Bundestagspräsidium (Bundestagspräsident und Stellvertreter) über diesen
Sachverhalt Informiert und die verfassungsrechtlich korrekte Erstprüfung
von WP 98/09 angemahnt und gleichzeitig gebeten das die
Bundestagsabgeordneten über diese dubiosen Vorgänge informiert werden, denn ein vorsätzlich prüfungsunwilliger
Bundestagswahlprüfungsausschuss muss immer parlamentarisch hinterfragt
werden.

Das Bundestagspräsidium hat
daraufhin den Bundestagswahlprüfungsausschuss gebeten, den Sachverhalt
aufzuklären.
Der
Bundestagswahlprüfungsausschuss wollte allerdings nichts zur Aufklärung des
Sachverhaltes beitragen.
Nach einem
einzigen Schreiben zum Sachverhalt, in dem er die
offizielle Beschlussempfehlung
zur Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 sklavisch
abgeschrieben hat, ohne auch nur im geringsten den Sachverhalt so wie
kritisiert zu hinterfragen bzw. zu kommentieren, hat er die Kommunikation
einfach eingestellt...!
Den
aufschlussreichen Schriftwechsel können sie unter news nachlesen.
Das ist auf
der einen natürlich Seite bedauerlich, aber auf der anderen Seite auch
verständlich, denn wer so viele Fehler, bezüglich der
Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 gemacht hat, wie der
Bundestagswahlprüfungsausschuss, braucht sich natürlich nicht noch selbst zu
belasten...!

Was ist an der
Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 „so
gefährlich“, dass der Bundestagswahlprüfungsausschuss dermaßen ins
verfassungsrechtliche Schleudern gerät??
Die
Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 zeigt auf, dass die heutigen
Berufs-Bundestagsabgeordneten (Berufspolitiker) gesetzliche Förderungen
nutzen, die von den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes“ ehemals
geschaffen wurden um die damals ausschließlich, nebenberuflich ehrenamtlich
tätigen Bundestagsabgeordneten, vor beruflichen Nachteilen in Ihrem aktuell
ausgeübten Hauptberuf zu schützen!

Das ist z. B.
1.
Der Arbeitsplatzerhalt (Kündigungsschutz) für die Dauer des
Bundestagsmandates
2.
Laufbahnrechtliche Anrechnung der Bundestagszeit (für die Beamten)
3.
Wahlkampfurlaub und noch viele andere mehr..!

Das Problem bei
diesen, durchaus gut gemeinten gesetzlichen Privilegien, ist die Tatsache,
dass sie ausschließlich zur Verwendung durch ehrenamtliche
Bundestagsabgeordnete geschaffen wurden! Das bedeutet, sie sind
selektiv gestaltet, jede Berufsgruppe bekam ihre eigenen
gesetzlichen Förderungen, je nach Bedarf!
Die
„Väter und Mütter des Grundgesetzes“ haben also die beruflichen
Verschiedenheiten der ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten gesetzlich
berücksichtigt!
Seit 1975 gibt es
aber in Deutschland keine ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten mehr,
sondern nur noch formalrechtlich gleichgestellte, aus der Staatskasse
vollfinanzierte Berufspolitiker. Und genau diese Berufspolitiker von heute,
nutzen nun, diese selektiven gesetzlichen Privilegien für ehrenamtliche
Bundestagsabgeordnete!
In der Praxis
stellt sich das so dar:
Die
Berufs-Bundestagsabgeordneten „1. Klasse“ vor dem Gesetz, bekommen
Arbeitsplatzerhalt für die Dauer des Bundestagsmandates, laufbahnrechtliche
/ beförderungsrechtliche Anrechnung der Bundestagszeit, Wahlkampf Urlaub,
usw. gesetzlich vom Arbeitgeber erzwungen! Das sind die gesetzlichen
Gewinner!
Ihre direkten,
formalrechtlich absolut gleichgestellten Konkurrenten, die
Berufs-Bundestagsabgeordneten „2. Klasse“ vor dem Gesetz dagegen, können das
alles jedoch überhaupt nicht nutzen, weil Ihre beruflichen Voraussetzungen
das nicht zulassen! Das sind die gesetzlichen Verlierer!

Das
bedeutet, die Nutzer dieser Förderungen werden immer mehr im Bundestag
und die Nicht- Nutzer verschwinden langsam aus dem Bundestag.
Bitte beachten
Sie hierbei: Es ist nicht das Schicksal, dass diese formalrechtlich GLEICHEN
Bürger in Bundestagsabgeordnete 1. und 2.Klasse aufteilt, sondern der
Gesetzgeber!
Es wäre
rechtlich auch überhaupt kein Problem, alle GLEICH zu behandeln!
In der
Konsequenz ist dies heute, vorsätzliche, gesetzliche Selektion beim
Zugang zum Bundestagsmandat...und keiner merkt etwas?....und der
Bundestagswahlprüfungsausschuss erklärt sich lieber für NICHT zuständig
und verschweigt den Bundestagsabgeordneten diese NICHT
Zuständigkeitserklärung im Abschlussbericht, damit es keine Nachfragen
gibt! Das ist mehr als suspekt!
Die Tragweite
dieses Skandals, ist wohl auch der Hauptgrund warum sich die Prüfung der
Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 so schwierig gestaltet. Denn wenn dieser
geschilderte Sachverhalt, in der „sorgfältigen“ – noch ausstehenden -
erstinstanzlichen Prüfung, durch den Bundestagswahlprüfungsausschuss
bestätigt und somit offiziell wird, dann muss der Bundestag auch die
Änderungen liefern...! Ob das der Mehrheit der Berufs-Bundestagsabgeordneten
von heute, die ja größtenteils, nur wegen diesen
illegalen gesetzlichen Förderungen im Bundestag sitzen, nun gefällt oder
nicht...!


Die Presse (die Öffentlichkeit) ist nun gefordert, diesen
Sachverhalt zu hinterfragen, denn ob unsere Bundestagsabgeordneten die
Kraft und vor allem auch den Willen haben, die goldene Sänfte, auf der
die meisten von ihnen in den Bundestag getragen wurden, durch eine für
alle GLEICH nutzbare Treppe zu ersetzen, kann getrost bezweifelt werden!
Siehe die verweigerte Prüfung der
Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09... und die Vertuschung des
Sachverhaltes durch NICHT erwähnen im Abschlussbericht!
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