Wer hat Angst vor WP 98/09
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Kurzversion!

Wer hat Angst vor WP 98/09?  

 

Die Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 bringt den Deutschen Bundestagswahlprüfungsausschuss in rechtliche Schwierigkeiten, denn seit mehr als 28 Monaten wartet diese „brisante“ Bundestagswahlbeschwerde darauf erstinstanzlich vom Bundestagswahlprüfungsausschuss geprüft zu werden.

 

 

Der Bundestagswahlprüfungsausschuss erklärt sich aber lieber für NICHT zuständig und schiebt den „schwarzen Peter“ zum BVG (Bundesverfassungsgericht). Das BVG wiederum nimmt (laut höchstrichterlicher Entscheidung 2. Senat mit acht Richtern, Vorsitzender Richter Herr Voßkuhle ) keine erstinstanzlich ungeprüften Wahlbeschwerden an und daher ist die Wahlbeschwerde WP 98/09 – nach dieser unnötigen Rundreise -  wieder beim Bundestagswahlprüfungsausschuss gelandet!

Der hat sich aber bereits aufgelöst, natürlich nicht ohne Abschlussbericht in dem er vollmundig verkündet, er habe alle 163 eingereichten Bundestagswahlbeschwerden sorgfältig geprüft...!

Was natürlich NICHT stimmt, denn WP 98/09 ist bewiesenermaßen ungeprüft... und das bedeutet der Abschlussbericht ist falsch.

Wir haben jetzt das Bundestagspräsidium (Bundestagspräsident und Stellvertreter) über diesen Sachverhalt Informiert und die verfassungsrechtlich korrekte Erstprüfung  von WP 98/09 angemahnt und gleichzeitig gebeten das die Bundestagsabgeordneten über diese dubiosen Vorgänge informiert werden, denn ein vorsätzlich prüfungsunwilliger Bundestagswahlprüfungsausschuss muss immer parlamentarisch hinterfragt werden.

 

Das Bundestagspräsidium hat daraufhin den Bundestagswahlprüfungsausschuss gebeten, den Sachverhalt aufzuklären.

Der Bundestagswahlprüfungsausschuss wollte allerdings nichts zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.

Nach einem einzigen Schreiben zum Sachverhalt, in dem er die offizielle Beschlussempfehlung zur Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 sklavisch abgeschrieben hat, ohne auch nur im geringsten den Sachverhalt so wie kritisiert zu hinterfragen bzw. zu kommentieren, hat er die Kommunikation einfach eingestellt...!

 Den aufschlussreichen Schriftwechsel können sie unter news nachlesen.

Das ist auf der einen natürlich Seite bedauerlich, aber auf der anderen Seite auch verständlich, denn wer so viele Fehler, bezüglich der Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 gemacht hat, wie der Bundestagswahlprüfungsausschuss, braucht sich natürlich nicht noch selbst zu belasten...!

Was ist an der Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 „so gefährlich“, dass der Bundestagswahlprüfungsausschuss dermaßen ins verfassungsrechtliche Schleudern gerät??

Die Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 zeigt auf, dass die heutigen Berufs-Bundestagsabgeordneten (Berufspolitiker) gesetzliche Förderungen nutzen, die von den „Vätern und Müttern des Grundgesetzes“  ehemals geschaffen wurden um die damals ausschließlich, nebenberuflich ehrenamtlich tätigen Bundestagsabgeordneten, vor beruflichen Nachteilen in Ihrem aktuell ausgeübten Hauptberuf zu schützen!

 

 

Das ist z. B.

1.         Der Arbeitsplatzerhalt (Kündigungsschutz)  für die Dauer des Bundestagsmandates

2.         Laufbahnrechtliche Anrechnung der Bundestagszeit (für die Beamten)

3.         Wahlkampfurlaub und noch viele andere mehr..!

 

 

Das Problem bei diesen, durchaus gut gemeinten gesetzlichen Privilegien, ist die Tatsache, dass sie ausschließlich zur Verwendung durch ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete geschaffen wurden! Das bedeutet, sie sind selektiv gestaltet, jede Berufsgruppe bekam ihre eigenen gesetzlichen Förderungen, je nach Bedarf!

 

Die „Väter und Mütter des Grundgesetzes“ haben also die beruflichen Verschiedenheiten der ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten gesetzlich berücksichtigt! 

Seit 1975 gibt es aber in Deutschland keine ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten mehr, sondern nur noch formalrechtlich gleichgestellte, aus der Staatskasse vollfinanzierte Berufspolitiker. Und genau diese Berufspolitiker von heute, nutzen nun, diese selektiven gesetzlichen Privilegien für ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete!

In der Praxis stellt sich das so dar:

Die Berufs-Bundestagsabgeordneten „1. Klasse“  vor dem Gesetz, bekommen Arbeitsplatzerhalt für die Dauer des Bundestagsmandates, laufbahnrechtliche / beförderungsrechtliche Anrechnung der Bundestagszeit, Wahlkampf Urlaub, usw. gesetzlich vom Arbeitgeber erzwungen! Das sind die gesetzlichen Gewinner!

Ihre direkten, formalrechtlich absolut gleichgestellten Konkurrenten, die Berufs-Bundestagsabgeordneten „2. Klasse“ vor dem Gesetz dagegen, können das alles jedoch überhaupt nicht nutzen, weil Ihre beruflichen Voraussetzungen das nicht zulassen! Das sind die gesetzlichen Verlierer!

 

 

Das bedeutet, die Nutzer dieser Förderungen werden immer mehr im Bundestag und die Nicht- Nutzer verschwinden langsam aus dem Bundestag.

Bitte beachten Sie hierbei: Es ist nicht das Schicksal, dass diese formalrechtlich GLEICHEN Bürger in Bundestagsabgeordnete 1. und 2.Klasse aufteilt, sondern der Gesetzgeber!

Es wäre rechtlich auch überhaupt kein Problem, alle GLEICH zu behandeln!

 

In der Konsequenz ist dies heute, vorsätzliche, gesetzliche Selektion beim Zugang zum Bundestagsmandat...und keiner merkt etwas?....und der Bundestagswahlprüfungsausschuss erklärt sich lieber für NICHT zuständig und verschweigt den Bundestagsabgeordneten diese NICHT Zuständigkeitserklärung im Abschlussbericht, damit es keine Nachfragen gibt! Das ist mehr als suspekt!

 

Die Tragweite dieses Skandals, ist wohl auch der Hauptgrund warum sich die Prüfung der Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09 so schwierig gestaltet. Denn wenn dieser geschilderte Sachverhalt, in der „sorgfältigen“ – noch ausstehenden - erstinstanzlichen Prüfung, durch den Bundestagswahlprüfungsausschuss bestätigt und somit offiziell wird, dann muss der Bundestag auch die Änderungen liefern...! Ob das der Mehrheit der Berufs-Bundestagsabgeordneten von heute, die ja größtenteils, nur wegen diesen illegalen gesetzlichen Förderungen im Bundestag sitzen, nun gefällt oder nicht...!

 

 

Die Presse (die Öffentlichkeit) ist nun gefordert, diesen Sachverhalt zu hinterfragen, denn ob unsere Bundestagsabgeordneten die Kraft und vor allem auch den Willen haben, die goldene Sänfte, auf der die meisten von ihnen in den Bundestag getragen wurden, durch eine für alle GLEICH nutzbare Treppe zu ersetzen, kann getrost bezweifelt werden!

Siehe die verweigerte Prüfung der Bundestagswahlbeschwerde WP 98/09... und die Vertuschung des Sachverhaltes durch NICHT erwähnen im Abschlussbericht!

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Für die längere Originalversion bitte auf die Schwerter klicken!

 

 

 

 

                          

                            E-Mail:  germanwatergate@germanwatergate.de        Copyright © Roland Kruk